Zum Inhalt springen

Steuerberater raten: Einspruch gegen Steuerbescheide 2004 einlegen

Steuerberater raten: Einspruch gegen Steuerbescheide 2004 einlegen. Steuerpflichtige sollten gegen ihren Steuerbescheid 2004 vorsorglich Einspruch einlegen, da das Bundesverfassungsgericht derzeit prüft, inwieweit zahlreiche Kürzungen bei Freibeträgen und Pauschalen rechtens sind, die der Gesetzgeber in letzter Minute beschlossen hat.

Autor:Martin Fryba • 11.4.2005 • ca. 0:40 Min

Steuerberater raten: Einspruch gegen Steuerbescheide 2004 einlegen

Die Münchner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei SH+C rät allen Steuerpflichtigen, vorsorglich Einspruch gegen ihren Steuerbescheid 2004 einzulegen. Hintergrund der Empfehlung ist ein derzeit anhängiges Verfahren beim Bundesverfassungsgericht. Die obersten Verfassungshüter müssen entscheiden, ob das am 31. Dezember 2003 veröffentlichte und Tags darauf in Kraft getretene Haushaltsbegleitgesetz ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Viele der darin beschlossenen Kürzungen sind erst im Vermittlungsausschuss Mitte Dezember beschlossen worden, und stellten damit nach Ansicht von Steuerexperten einen Verstoß gegen die Verfassung dar.

So wurden unter anderem kurzfristig beschlossen, den Arbeitnehmer-Pauschalbetrag von 1.044 Euro auf 920 zu senken, den Sparerfreibetrag für Ledige von 1.550 auf 1.370 Euro zu kürzen sowie die Pendler-Entfernungspauschale von 0,36 bzw. 0,40 Euro auf 0,30 zu reduzieren. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des Haushaltsbegleitgesetzes bestätigen, könnten nur die Steuerpflichtigen eine Änderung ihrer Steuerbescheide beantragen, die auch rechtzeitig Einspruch eingelegt haben. Rechtzeitig heißt: Vier Wochen nach Eingang des Steuerbescheids.