Strafen bis zu 300.000 Euro drohen
In vielen Unternehmen wird das Thema Datenschutz vernachlässigt. Chef wissen mitunter gar nicht, wie teuer diese Praxis für sie werden kann. Im Ernstfall drohen Strafen in Höhe von bis zu 300.000 Euro, warnt jetzt der TÜV Rheinland.

- Strafen bis zu 300.000 Euro drohen
- Probleme durch weitergeleitete Mails
Denn jedes Unternehmen ist laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zum sorgfältigen Umgang mit personenbezogenen Daten verpflichtet. Sind mindestens zehn Personen ständig mit der so genannten »automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten« wie Gehaltsabrechnungen, Kontaktdaten oder Bewerbungen beschäftigt oder gehen mindestens zwanzig Mitarbeiter anderweitig mit diesen Daten um, muss die Firma einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Alternativ können Firmen auch einen zuverlässigen Mitarbeiter ernennen, der allerdings fachkundig sein muss und dieses Wissen auch ständig erhalten muss. »Bei weniger als zehn Mitarbeitern in der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten ist kein Datenschutzbeauftragter notwendig, aber dann ist der Geschäftsführer für den korrekten Umgang mit den Daten verantwortlich«, erklärt Martin Gasper, Datenschutzexperte von TÜV Rheinland. Für Firmenchefs insbesondere kleiner und mittelständischer Unternehmen im betrieblichen Alltag ein hohes Risiko: Neben den bis zu 300.000 Euro hohen Strafen für Firmen, die ihren Datenschutz nachweislich zu nachlässig behandeln, entsteht häufig ein hoher Imageschaden. »Leider ist vielen Unternehmern das Risiko noch nicht bewusst«, sagt Gasper.