Supplies-Streit: Unentschieden vor Gericht
Druckerhersteller Brother hat vor dem Landgericht Düsseldorf gegen Pelikan und German Hardcopy im Streit um kompatible Tinte in zwei Fällen einen Sieg davongetragen. Bei zwei weiteren Fällen folgte das Gericht der Argumentation der Beklagten.
Im Streit um kompatibles Verbrauchsmaterial hat Brother in zwei Fällen vor dem Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung im Eilverfahren gegen die Pelikan Vertriebsgesellschaft mbH sowie die German Hardcopy AG erwirkt. Beide Firmen agieren mittlerweile unter dem gemeinsamen Dach der Pelikan Holding. Der Vorwurf: Die Patronen mit den Labeln »Pelikan« und »Geha« verletzen »gewerbliche Schutzrechte «, die Brother für seine Original- Patronen geltend macht. Laut German Hardcopy handelt es hierbei um die Tinten »LC 1000« und »LC 970«.
Im Juni hatte Brother vier Firmen gewarnt. Zwei zogen daraufhin die Produkte zurück, German Hardcopy und Pelikan verkauften die Patronen aber weiterhin. Daraufhin hatte Brother im Juli den Rechtsweg beschritten.
Für German Hardcopy betreffen die Beanstandungen jedoch nur »die Ausführung von Haltenuten « und »triviale geometrische Merkmale der Tintenstandsanzeige «. Man habe daher für die beiden erteilten Gebrauchsmuster Löschungsanträge beim Deutschen Patent- und Markenamt in München eingelegt, heißt es in einer German Hardcopy-Stellungnahme. Man werde die Entscheidung anfechten.
In zwei Fällen gab das Gericht jedoch den Beklagten Recht. Laut German Hardcopy stelle man die beanstandeten Patronen bereits in einer veränderten Ausführung her und habe so jegliche Unterbrechung bei der Auslieferung vermieden.