Rechtsstreit um Weitergabe von Kick-Backs

Synaxon unterliegt vor Gericht gegen Ex-PC Spezialist Händler

20. Oktober 2010, 17:33 Uhr | Matthias Hell
Synaxon-Chef Frank Roebers

Nach einem sechsjährigen Gerichtsverfahren konnte sich ein ehemaliger PC Spezialist Händler nun gegen die Synaxon AG durchsetzen. Der Händler gehört zu einer Gruppe von Franchisenehmern, die mit der Kick-Back-Weitergabe unzufrieden waren. Synaxon-Chef Roebers hält das Thema dagegen für längst erledigt.

Ein Mitte August verkündetes und nun veröffentlichtes Gerichtsurteil des Landgerichts Dortmund rund um die Verbundgruppe Synaxon lässt eine Auseinandersetzung wiederaufleben, die ihren Anfang bereits im Jahr 2004 nahm. Damals gründete eine Gruppe von PC Spezialist Franchisenehmern aus Unzufriedenheit über die Weitergabe von Kick-Backs – namentlich Lieferanten-Boni und WKZ – die »Interessensgemeinschaft der Franchisenehmer der PCS AG« und wählte schließlich den Rechtsweg. Die Synaxon-Zentrale sollte auf diese Weise gezwungen werden, Rechenschaft über die erhaltenen Zuschüsse und deren Verwendung abzulegen. Nun – sechs Jahre später – stellte sich das Landgericht auf die Seite der Kläger: Synaxon wird verurteilt, sämtliche seit dem 9. Mai 1996 geschlossenen Lieferantenverträge und damit verbundene Leistungen offenzulegen.

In einer Stellungnahme kritisiert Synaxon-Chef Frank Roebers zunächst die lange Verfahrensdauer: »Sechs Jahre für die erste Instanz hat mit verfassungsgemäßer Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun.« Die Verbundgruppe habe bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt. »Wir dürfen davon ausgehen, dass sowohl das Oberlandesgericht als auch der Bundesgerichtshof zu einem anderen Ergebnis kommen wird«, so Roebers.


  1. Synaxon unterliegt vor Gericht gegen Ex-PC Spezialist Händler
  2. »Das Thema spielt bei den Partnern keine Rolle mehr«

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