Absicherung gegen Patentrechtsverletzungen

Tatort Messe: Der Kampf ums Patent

26. März 2015, 12:44 Uhr | Michaela Wurm

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Erst anmelden, dann ausstellen

Erst anmelden, dann ausstellen

Was auf der Messe präsentiert wird, kann im Anschluss nicht mehr zum Patent angemeldet werden. Daher gilt die Regel: Erst anmelden, dann ausstellen. Ansonsten droht in Deutschland der Verlust des Patents. Dies musste Apple leidvoll erfahren: Weil Steve Jobs 2007 öffentlich vorführte, wie sich Fotos auf dem iPhone per Touch „wischen“ ließen, bevor diese Technologie angemeldet war, verlor Apple das entsprechende Patent. Dieses Risiko besteht übrigens auch, wenn die Technologie etwa beim Geschäftspartner oder im Internet vorgestellt wird. Unternehmen sollten daher im Vorfeld der Messe darauf achten, dass dort nur Technologie vorgestellt wird, die bereits zum Patent angemeldet ist.


  1. Tatort Messe: Der Kampf ums Patent
  2. Erst anmelden, dann ausstellen
  3. Vorsicht ist besser als Nachsicht
  4. Bei Verdacht Beweise sichern
  5. Nicht nur bellen, sondern auch beißen
  6. Der Autor

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