Auch während der Messe gibt es aus patentrechtlicher Sicht einige Punkte zu beachten. Wie bereits erwähnt, kann dort oft erstmals überprüft werden, ob ein Produkt der Konkurrenz möglicherweise das Patent des eigenen Unternehmens verletzt. Besteht ein solcher Verdacht, sollten Unternehmen Beweise wie etwa Standnummer, Tag, Uhrzeit, Prospekte, Produktmuster, Fotos oder Visitenkarten sichern. Im Umkehrschluss sollten ITK-Unternehmen jedoch auch darauf achten, dass sie über ihre eigenen Erfindungen nicht zu viele Informationen unbedacht preisgeben. Dies gilt erst Recht, wenn ihnen eine Patentverletzung vorgeworfen wird. Unabhängig davon, ob ein eigenes Patent verletzt oder dem Unternehmen eine Patentverletzung vorgeworfen wird, gilt: Es ist sinnvoll, einen Patentrechtsanwalt hinzuzuziehen, damit schnell Maßnahmen ergriffen werden können.
Unternehmen aus der ITK-Branche, die ihre Patente unabhängig von Messen auch international gegen Nachahmer durchsetzen wollen, sollten deren Schutz auf die Länder konzentrieren, die für sie wirklich relevant sind. Denn: Patente kosten viel Geld – und das jedes Jahr in jedem Land, in dem sie angemeldet sind. Diese Kosten lassen sich vermeiden. So kann etwa im Einzelfall ein nationales Patent ausreichend sein, da damit das Know-how eines Unternehmens für Deutschland geschützt ist. Zudem ist es günstiger, ein Patent beim Deutschen Patent- und Markenamt anzumelden, als bei seinem europäischen Pendant, dem Europäischen Patentamt.