Terrorismusbekämpfung: Banken prüfen Zahlungsströme nur unzureichend
Terrorismusbekämpfung: Banken prüfen Zahlungsströme nur unzureichend. Einer EU-Verordnung zufolgen müssen Banken Kontobewegungen mit Listen terroristisch verdächtiger Personen abgleichen. Dies kann automatisch in Echtzeit passieren, bei ein Drittel aller untersuchten Banken werden aber nur unzureichende Kontrollen durchgeführt.
Terrorismusbekämpfung: Banken prüfen Zahlungsströme nur unzureichend
Das zur Steria-Gruppe gehörende IT-Beratungshaus Mummert Consulting macht daraus aufmerksam, dass ein Drittel der untersuchten Banken keine automatische Überprüfung von Geldströmen von terrorverdächtigen Personen durchführen und so gegen eine entsprechende EU-Verordnung verstoßen. Diese verpflichtet die Geldinstitute, die von EU- und Länderbehörden erstellten Listen terroristisch verdächtiger Personen mit Kontobewegungen abzugleichen und im Falle einer Positivmeldung Eingang, Herkunft, Ausgang und Ziel der Transaktion zu melden sowie die Gelder sofort einzufrieren. Bei einem manuellen Abgleich der Daten lasse sich die Verpflichtung, die Gelder sofort einzufrieren, nicht erfüllen. Fünf Prozent aller Banken prüfen sogar nur in Stichproben. Offenbar, so Mummert Consulting, scheuen Banken die Investitionen in ein elektronisches Kontrollsystem.
Dabei verursache die manuelle Überprüfung viermal so hohe Kosten wie ein automatisches System. In Zusammenarbeit mit dem IT-Dienstleister Tieto Enator hat Mummert Consulting eine entsprechende Softwarelösung für Banken entwickelt. Diese genüge den strengen gesetzlichen Auflagen und lasse einen Abgleich mit länderspezifischen oder selbst erstellten Datenbanken zu.