Trotz rückläufiger Zahlen: Keine Entwarnung bei Abmahnungen
Der strengere Kurs vieler Gerichte sowie die Neufassung des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb haben 2009 im Onlinehandel zu einem Rückgang der Abmahnungen geführt. Doch kann noch keine Entwarnung gegeben werden: Viele Profi-Abmahner haben nur ihre Vorgehensweise verändert.

- Trotz rückläufiger Zahlen: Keine Entwarnung bei Abmahnungen
- Neue Abmahngefahren
Zum ersten Mal seit vier Jahren verzeichnet die Jahresstatistik der bei dem Verein Abmahnwelle e.V. gemeldeten Fälle wieder einen Rückgang. 1042 Abmahnungen wurden der Initiative, die es sich zum Ziel gesetzt hat durch Dokumentation und Information dem Abmahnmissbrauch entgegen zu wirken, im vergangenen Jahr gemeldet – 2008 waren es noch 1864 Fälle. Zurückzuführen ist der Rückgang auf ein deutlich reduziertes Aufkommen der Abmahnungen von Mitbewerbern, wo es nach 1782 Abmahnungen 2008 im vergangenen Jahr nur noch zu 961 gemeldeten Fällen kam.
Wie Abmahnwelle e.V. meldet, waren auch im vergangenen Jahr zwei Groß-Abmahner für mehr als die Hälfte der bekannt gewordenen Abmahnungen verantwortlich. Wie Rudolf Koch, Zweiter Vorsitzender des Vereins, im Gespräch mit Computer Reseller News mitteilt, stammen diese allerdings aus der Immobilien- und der Autobranche. »Abmahnungen im Computer-Bereich haben dagegen eher nachgelassen«, so Koch. Dazu beigetragen habe, dass sich die Betroffenen hier schnell organisiert und so den Abmahnern das Leben schwer gemacht hätten.
Doch nicht nur in der IT-Branche, auch allgemein weht Abmahn-Profis ein frischer Wind ins Gesicht. Wie Koch berichtet, hätten immer mehr Gerichte eindeutige Signale gegen den Abmahnmissbrauch gesetzt – der Fall von Gravenreuth sei dafür nur ein Beispiel gewesen. »Das neue Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb hat manches leichter gemacht und auch die Rechtssprechung ist heute differenzierter«, so Koch. Die Folge: »Viele Abmahnanwälte sind inzwischen hellhörig geworden.«