Urheberrechtsabgabe auf Festplatten abgeschmettert: Vernunft siegt in Österreich. In einem Musterprozess der Verwertungsgesellschaften gegen den IT-Hersteller Gericom hat nun der Oberste Gerichtshof in Österreich entschieden, dass im Alpenstaat keine Urheberabgaben auf Festplatten in Notebooks und PCs erhoben werden dürfen.
Nicht nur in Deutschland gibt es kontroverse Diskussionen über Urheberabgaben auf IT-Geräte. Die österreichischen Verwertungsgesellschaften haben nun in einem Musterprozess gegen Gericom klären lassen, ob auf Festplatten Urheberrechtsabgaben erhoben werden können. Laut den Vorstellungen der Verwertungsgesellschaften hätte die so genannte »Leerkassettenvergütung«, die ursprünglich nur für Audio- und Videokassetten angewendet wurde und mittlerweile auch für CD- und DVD-Rohlinge eingehoben wird, nun auch auf Festplatten ausgeweitet werden sollen.
Der Oberste Gerichtshof erklärte nun die Erhebung von Abgaben auf Notebook- und PC-Festplatten für nicht gerechtfertigt. Datenträger, darunter auch Festplatten, die beispielsweise in MP3- oder Multimedia-Playern eingesetzt werden, unterliegen hingegen der Abgabepflicht.
IT-Händler und -Distributoren zeigen sich hinsichtlich des Urteils erleichtert, denn sie befürchteten erhebliche Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Anbietern. »Die Vernunft hat gesiegt«, freut sich Gerald Meier, Geschäftsführer Actebis Österreich. Mit dem Urteil sei gewährleistet, dass die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft nicht beeinträchtigt wird.
Auch hierzulande wird um Abgaben auf IT-Geräte heftig gestritten. Erst vor kurzem entschied das Oberlandesgericht in Stuttgart in einem Musterprozess gegen Hewlett-Packard. Demnach drohen nun hohe Abgaben auf Drucker und Multifunktionsgeräte (siehe CRN 28/2005, Seite 14). Auch der Branchenverband Bitkom kämpft vehement gegen die Ansprüche der Verwertungsgesellschaften. So stehen neben Druckern, Scannern oder Brennern unter anderem noch pauschale Forderungen auf PCs im Raum.
_____________________________________________
Bundesverband Informationswirtschaft,
Telekommunikation und Neue Medien e.V.
Albrechtstraße 10, D-10117 Berlin
Tel. 030 27576-0, Fax 030 27576-400
www.bitkom.org