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Urheberrechtsabgabe auf Festplatten abgeschmettert

Vernunft siegt in Österreich

Vernunft siegt in Österreich. In einem Musterprozess der Verwertungsgesellschaften gegen den IT-Hersteller Gericom hat nun der Oberste Gerichtshof in Österreich entschieden, dass im Alpenstaat keine Urheberabgaben auf Festplatten in Notebooks und PCs erhoben werden dürfen.

Autor:Redaktion connect-professional • 21.9.2005 • ca. 0:45 Min

Auf Festplatten in PCs und Notebooks werden in Österreich keine Urheberrechtsabgaben erhoben

Vernunft siegt in Österreich

Nicht nur in Deutschland gibt es kontroverse Diskussionen über Urheberabgaben auf IT-Geräte. Die österreichischen Verwertungsgesellschaft haben nun in einem Musterprozess gegen Gericom klären lassen, ob auf Festplatten Urheberrechtsabgaben erhoben werden können. Laut den Vorstellungen der Verwertungsgesellschaften hätte die so genannte »Leerkassettenvergütung«, die ursprünglich nur für Audio- und Videokassetten angewendet wurde und mittlerweile auch für CD- und DVD-Rohlinge eingehoben wird, nun auch auf Festplatten ausgeweitet werden sollen.

Der Oberste Gerichtshof erklärte nun die Erhebung von Abgaben auf Notebook- und PC-Festplatten für nicht gerechtfertigt. Datenträger, darunter auch Festplatten, die in beispielsweise in MP3- oder Multimedia-Player eingesetzt werden, unterliegen hingegen der Abgabepflicht.

IT-Händler und -Distributoren zeigen sich hinsichtlich des Urteils erleichtert, denn sie befürchteten erhebliche Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Anbietern. »Die Vernunft hat gesiegt«, freut sich Gerald Meier, Geschäftsführer Actebis Österreich. Mit dem Urteil sei gewährleistet, dass die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft nicht beeinträchtigt wird.

In Deutschland dagegen kämpft der ITK-Branchenverband Bitkom noch immer vehement gegen die Ansprüche der Verwertungsgesellschaften (Computer Reseller News berichtete ).