Unternehmensnachfolge

Verpachtung als Lösung auf Zeit

18. März 2011, 15:01 Uhr | Folker Lück

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Pacht muss realistisch sein

Der Verpächter bleibt Eigentümer und sichert sich gleichzeitig eine Kapitalquelle für den Lebensunterhalt. Der Nachfolger wiederum darf gegen Zahlung der monatlichen Pacht selbst den Betrieb führen. Als nicht zu unterschätzender Vorteil kommt hinzu, dass gleichzeitig unternehmerische Risiken begrenzt werden. Denn selbst wenn dem Nachfolger – sei es aus Unerfahrenheit oder weil er neue Wege gehen will – Fehler unterlaufen, kann der Verpächter in seiner Funktion als Eigentümer weiterhin kontrollierend eingreifen.

Wer sich für eine Betriebsverpachtung entscheidet, sollte die Gestaltung aber gut vorbereiten. Das gilt auch für die Höhe der monatlichen Pacht, bei der im Familienkreis häufig persönliche Rücksichtsmaßnahmen eine Rolle spielen. Da zahlt die Tochter gern etwas mehr, als dies ein externer Pächter je tun würde. Oder der Vater begnügt sich mit einer ungewöhnlich niedrigen Summe für die Nutzung seines Betriebs. Bleiben aber jegliche betriebswirtschaftlichen Erfahrungswerte außen vor, drohen Probleme bei der steuerlichen Anerkennung. »Man darf es nicht übertreiben, die vereinbarte Summe sollte innerhalb einer gewissen vertretbaren Bandbreite bleiben«, rät Krabbe.

Das Beratungsunternehme Ecovis empfiehlt, sich über mögliche Problempunkte frühzeitig zu informieren und diese zu klären. Wichtige Fragen seien etwa »Welche Fallstricke sind bei einer Betriebsverpachtung mit Blick auf die Ansprüche aus der Sozialversicherung zu berücksichtigen?«. Aber auch: »Darf die Pacht auch ausgesetzt werden oder drohen wegen mangelnder Ernsthaftigkeit dann Probleme mit der steuerlichen Anerkennung?« Nicht zuletzt gilt es zu klären, welche formalen Voraussetzungen ein Pachtvertrag erfüllen muss.


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