Unternehmensnachfolge

Verpachtung als Lösung auf Zeit

18. März 2011, 15:01 Uhr | Folker Lück
Rentner im Süden: Ein schrittweiser Rückzug in den Ruhestand ist bei der Unternehmensnachfolge oft klug. (Foto: Rainer Sturm/pixelio.de)

Der Generationswechsel ist in vielen Unternehmen ein heißes Eisen. Eine sinnvolle Zwischenlösung kann die Betriebsverpachtung sein, bei der sich der Unternehmenseigentümer in den Ruhestand zurückzieht, seinen Lebensunterhalt sichert und dennoch nicht jeden Einfluss verliert.

Wenn es um die Unternehmensnachfolge geht, ist die Wahl des richtigen Zeitpunkts eine entscheidende Frage. Einerseits sollte der Generationswechsel in einer Lebensphase eingeleitet werden, in der man selbst noch im Besitz der vollen Schaffenskraft ist. Zum Beispiel, wenn Sohn oder Tochter in die eigenen Fußstapfen treten wollen und auf den Einstieg in den Betrieb drängen. Andererseits wird sich dann die Frage stellen, ob die Nachfolger überhaupt schon die Fähigkeiten und das notwendige Kapital für eine Übernahme mitbringen? Eine Möglichkeit, diesen und anderen kniffligen Fragen des Generationswechsels beizukommen, ist die Verpachtung des Betriebs. »Die endgültige Weichenstellung wird um einige Jahre verschoben und alle Beteiligten können von dieser Übergangszeit profitieren«, erläutert Rita Kuhn, Steuerberaterin von Ecovis.

Die Betriebsverpachtung kann auch unter steuerlichen Gesichtspunkten interessant sein und Liquiditätsvorteile bringen. Entscheidet man sich beispielsweise zunächst für die Verpachtung anstelle des sofortigen Verkaufs, werden vorhandene stille Reserven auch erst zu einem späteren Zeitpunkt gehoben. Vor allem aber ist die Betriebsverpachtung für Firmenchefs eine interessante Möglichkeit, um sich unter Vorbehalt des Eigentums laufende finanzielle Zuflüsse aus dem Unternehmen zu sichern. So kommt es nicht selten vor, dass sich der Senior schon zu einem Zeitpunkt zurückziehen will, an dem ihm Rentenzahlungen aus Vorsorgemaßnahmen noch nicht in voller Höhe zustehen. Gleichzeitig will er das Unternehmen noch nicht an den Junior verkaufen, weil er bei der grundsätzlichen Ausrichtung der Firma noch einige Jahre lang mitsprechen möchte. »Die Betriebsverpachtung bringt den Vorteil: Die abschließende Entscheidungsbefugnis über die weitere Zukunft des Betriebs und die Verantwortung für das tägliche Geschäft werden klar getrennt«, sagt Gerd Krabbe, Steuerberater bei Ecovis.


  1. Verpachtung als Lösung auf Zeit
  2. Pacht muss realistisch sein

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