Vorgehen gegen Abmahnungen gefordert
Mit einer Petition hat sich der Verein Abmahnwelle e.V. an den Deutschen Bundestag gewendet. Nach der Auswertung von mehreren Tausend Abmahnungen kommt die Initiative zu dem Schluss, dass nur eine Anpassung der geltenden Gesetze zu einem Ende des Abmahn-Geschäfts führen kann.
Bereits seit Ende 2001 beschäftigt sich der Verein Abmahnwelle e.V. mit der Abmahnpraxis in Deutschland. Mehr als 12.000 Abmahnungen hat die Initiative inzwischen ausgewertet und wendet sich nun mit einer Petition an den Deutschen Bundestag. »Es fehlen klare, eindeutige Regelungen, um Abmahnungen auf echte Wettbewerbskonflikte einzuschränken und den Abzockern im Web den Boden zu entziehen«, heißt es in dem Schreiben. Ziel sei es, es den Bundestag auf das »ausufernde deutsche Abmahn(un)wesen und die Untätigkeit des Gesetzgebers« aufmerksam zu machen.
Wie sich der Verein die Anpassung der herrschenden Gesetzeslage vorstellt, macht die Initiative in einem Anhang zu der Petition klar. So wird gefordert, dass die erste Abmahnung grundsätzlich kostenfrei sein sollte, bzw. vor der Abmahnung ein kostenloser Hinweis mit Aufforderung zur Beseitigung der Verletzungshandlung an den Schutzrechtsverletzer ergehen sollte. Weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Abmahnungskosten wären nach Ansicht von Abmahnwelle e.V. die Erstattung der Verteidigungskosten bei unberechtigten Abmahnungen sowie die Vermeidung von überhöhten Gegenstandswerten und Schadensersatzforderungen. Ebenfalls gefordert wird der Aufbau einer Datenbank, um so Massenabmahner leichter zu identifizieren sowie die Einschränkung des häufig missbrauchten Rechtsinstruments des fliegenden Gerichtsstands. Die von dem Verein eingereichte Petition muss nun vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags geprüft werden und kann im Erfolgsfall dem Parlament zur Behandlung vorgelegt werden.
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