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Bundesverfassunggericht hat entschieden

Vorratsdaten-Speicherung ist unzulässig

»Liberté toujours«: Freiheitsliebende Internet-Surfer sowie Filesharing-Anbieter und Nutzer in unserem Land erhalten Rückenwind aus Karlsruhe. Die Sammlung von Telefon- und Internetdaten ist laut dem Bundesverfassungsgericht in Karlruhe eindeutig verfassungswidrig.

Autor:Joachim Gartz • 2.3.2010 • ca. 0:30 Min

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass die Vorratsdaten-Speicherung gegen die Verfassung verstößt
Inhalt
  1. Vorratsdaten-Speicherung ist unzulässig
  2. Angriff auf die Freiheit: Google und Co erstellen Persönlichkeitsprofile

Das mit großer Spannung erwartete Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ist nun höchstrichterlich gefällt worden. Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstößt. Dem Urteil zufolge ist die Masenspeicherung von Telefon- und Internetdaten mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar.

Die Verfassungsrichter hatten bereits in zwei einstweiligen Anordnungen die umstrittene Datennutzung massiv eingeschränkt. So legten sie fest, dass Strafverfolger nur dann auf die Verbindungsdaten zugreifen dürfen, wenn eine schwerwiegende Straftat vorliegt, die mit anderen Mitteln kaum oder gar nicht aufgeklärt werden kann. Ansonsten werde das Vertrauen der Bürger »in die allgemeine Unbefangenheit des elektronischen Informations- und Gedankenaustauschs« zu sehr eingeschränkt.