Vorratsdaten-Speicherung ist unzulässig
»Liberté toujours«: Freiheitsliebende Internet-Surfer sowie Filesharing-Anbieter und Nutzer in unserem Land erhalten Rückenwind aus Karlsruhe. Die Sammlung von Telefon- und Internetdaten ist laut dem Bundesverfassungsgericht in Karlruhe eindeutig verfassungswidrig.

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Das mit großer Spannung erwartete Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ist nun höchstrichterlich gefällt worden. Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstößt. Dem Urteil zufolge ist die Masenspeicherung von Telefon- und Internetdaten mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar.
Die Verfassungsrichter hatten bereits in zwei einstweiligen Anordnungen die umstrittene Datennutzung massiv eingeschränkt. So legten sie fest, dass Strafverfolger nur dann auf die Verbindungsdaten zugreifen dürfen, wenn eine schwerwiegende Straftat vorliegt, die mit anderen Mitteln kaum oder gar nicht aufgeklärt werden kann. Ansonsten werde das Vertrauen der Bürger »in die allgemeine Unbefangenheit des elektronischen Informations- und Gedankenaustauschs« zu sehr eingeschränkt.