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Fazit

Autor:Redaktion connect-professional • 4.5.2009 • ca. 0:15 Min

Händler von Spielen haben ihren Warenbestand immer wieder dahingehend zu überprüfen, wie es um die freie Verkäuflichkeit ihrer Produkte bestellt ist. Also kann es nur heißen: Gut informieren, den Markt beobachten und Augen auf!

Der Autor: Max-Lion Keller ist Rechtsanwalt bei der IT-Recht-Kanzlei in München. Zu seinen Fachgebieten zählen IT-Recht, Urheberrecht und das Lizenzrecht.