Fazit
Händler von Spielen haben ihren Warenbestand immer wieder dahingehend zu überprüfen, wie es um die freie Verkäuflichkeit ihrer Produkte bestellt ist. Also kann es nur heißen: Gut informieren, den Markt beobachten und Augen auf!
Der Autor: Max-Lion Keller ist Rechtsanwalt bei der IT-Recht-Kanzlei in München. Zu seinen Fachgebieten zählen IT-Recht, Urheberrecht und das Lizenzrecht.