Abmahnungen erst hinterfragen, nicht gleich zahlen
- Vorsicht: Neue Abmahnmasche
- Abmahnungen erst hinterfragen, nicht gleich zahlen
Wenn auch der Nachweis eines serienweisen Vorgehens auf diese Weise erschwert wird, sind dennoch »Streuabmahnungen« genauso rechtsmissbräuchlich wie Serienabmahnungen. Für die Betroffenen gilt daher auch hier, was Rechtsexperte Friedrich Schäfer CRN-Lesern im Fall von Massenabmahnungen empfiehlt: »Man sollte genau überprüfen: Wer mahnt ab, welcher Anwalt ist es und welche Kanzlei steckt dahinter«. Denn bei Serienabmahnungen würden immer wieder dieselben Namen auftauchen.
Darüber hinaus lasse sich auch an der Erstellung der Abmahnung erkennen, ob man es hier mit Profi-Abmahnern zu tun habe: »Oft werden die selben Punkte mit den selben Textbausteinen abgemahnt, sind die Streitwerte extrem hoch und wird vielleicht noch die Umsatzsteuer ausgewiesen«. In solchen Fällen empfehle es sich, den geforderten Betrag nicht gleich zu bezahlen, sondern erst einmal die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen.
Sehen Sie das gesamte CRN-Interview mit Friedrich Schäfer, Rechtsanwalt und Mitgründer des Vereins Fair-E-Com, hier .
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