Datenverlust ist ein Schreckens-Szenario. Aber wer haftet für den materiellen Schaden, wenn kurze Zeit vorher einerseits ein IT-Dienstleister die EDV des Betroffenden gewartet hat, das Opfer andererseits aber den Datensicherungs-Empfehlungen des Profis nicht folgte?
Die Leserfrage
Ein IT-Dienstleister übernimmt die EDV-Wartung eines Kunden. Beim Thema Datensicherung ist der Kunde nicht bereit, den Empfehlungen des Dienstleisters zu folgen. Statt für ein sicheres Bandlaufwerk entscheidet sich der Kunde für eine kostengünstigere, aber fehleranfälligere Lösung. Die entsprechenden Verhandlungen werden mündlich geführt. Schließlich kommt es tatsächlich zu einem Datenverlust, die Wiederherstellung der Daten kostet einen beträchtlichen Betrag. Der Kunde behauptet nun, nicht genügend über die Gefahren der gewählten Speicherlösung informiert worden zu sein und will den IT-Dienstleister regresspflichtig machen.
Welche Rechtsstellung hat der Dienstleister? Wie hätte sich die unklare Rechtssituation bereits im Vorfeld vermeiden lassen?