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Wann haften IT-Dienstleister bei Datenverlust?

27. August 2008, 8:44 Uhr |

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Die Experten-Antwort

Dr. jur. Friedrich Schäfer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz. Zudem ist er unter anderem als Präsident der »Deutsche Gesellschaft für mehr Fairness im Internet e.V. - Fair-E-Com« tätig.
Dr. jur. Friedrich Schäfer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz. Zudem ist er unter anderem als Präsident der »Deutsche Gesellschaft für mehr Fairness im Internet e.V. - Fair-E-Com« tätig.

Soweit es bei der EDV-Wartung zu Datenverlusten kommt, ist zunächst zu klären, welche Leistungen der Händler dem Kunden nach dem Vertrag genau geschuldet hat, da die Rechte des Kunden und des Händlers vom abgeschlossenen Vertragstyp abhängen. Wenn es nur um allgemeine Dienstleistungen gegangen ist, kann die EDV-Wartung ein Dienstvertrag sein, wenn aber gerade die Datensicherung das eigentliche Ziel der Tätigkeit war, kann auch von einem Vertrag mit Werkvertragcharakter ausgegangen werden, bei dem die gescheiterte Datensicherung dann durchaus auch die geschuldeten Hauptpflichten des Vertrages betreffen kann. Die Abgrenzung von Dienstvertrag zu Werkvertrag ist insoweit oftmals im Einzelfall schwierig, es kommt hier auf den konkreten Einzelfall an und kann nicht pauschal beurteilt werden.

Wenn von einem Werkvertrag auszugehen wäre, bestimmen sich die Rechte des Kunden nach § 634 ff. BGB und der Kunde kann dann bei mangelhafter Erbringung der Werkleistung die Kosten der Datenwiederherstellung im Ergebnis wohl beanspruchen, sofern er seine Mitwirkungspflichten nicht verletzt hat. Wenn ein Dienstvertrag vorliegt, dessen Inhalt gerade nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges wie z.B. die erfolgreiche Datensicherung ist, kann der Kunde ebenfalls bei Verletzung von vertraglichen (Neben-)Pflichten durch den Anbieter grundsätzlich Schadensersatz beanspruchen, insbesondere könnten hier nebenvertragliche Beratungs- und Aufklärungspflichten verletzt worden sein.


  1. Wann haften IT-Dienstleister bei Datenverlust?
  2. Die Experten-Antwort
  3. Die Experten-Antwort (Teil 2)

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