Was ist ein Elektrogerät im Sinne des Elektrogesetzes?

4. August 2008, 10:03 Uhr |

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Vorprüfung angeraten

Diese Argumentation ist jedoch umstritten, da oft dem Zweck des ElektroG (nämlich eine fachgerechte Entsorgung sicherzustellen) entgegenstehende Ergebnisse erzielt werden (s. z.B. Lückefett in Bullinger/Fehling, Handkommentar zum Elektrogesetz, § 2 Rn. 8).

Fazit

Anhand dieser drei Schritte, die so im wesentlichen auch die ear vornimmt, kann eine schnelle Vorabprüfung der zu registrierenden Geräte durchgeführt werden. So lässt sich eine Registrierungspflicht eventuell schon vorher erkennen, entsprechende Maßnahmen können getroffen werden.

Für die eigenständige Prüfung können auch die „Hinweise zum Anwendungsbereich ElektroG“ des Bundesministeriums für Umwelt herangezogen werden. Diese finden sich unter folgendem Link.


  1. Was ist ein Elektrogerät im Sinne des Elektrogesetzes?
  2. Zuordnung zu den Kategorien des Elektrogesetzes
  3. Vorprüfung angeraten

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