Weitere Shop-Betreiber schießen auf den Wettbewerb. Die jüngste Abmahnwelle gegen IT-Online-Händler ist kein Einzelfall. CRN liegen weitere Schreiben vor, aus denen zu schließen ist, dass Rechtsanwälte in Zusammenarbeit mit zweifelhaften Shopbetreibern massenweise Wettbewerber mit Abmahnungen überziehen. Viele Händler lassen sich einschüchtern und zahlen saftige Kostennoten statt sich gegen die Vorwürfe zu wehren.
Die jüngste Abmahnwelle, die von der Kanzlei Rubinstein Jäger auf Betreiben des IT-Online-Shops Digital Worldnet aus Berlin losgetreten wurde (Computer Reseller News berichtete ), ist kein Einzelfall. Auch der Bochumer Online-Händler Silicon Computer, Inhaber Thorsten Behlau, lässt im großem Stil seit Ende 2005 bis heute über Rechtsanwalt Klaus-Peter Espey Wettbewerber abmahnen. Meist geht es um angeblich fehlerhafte AGBs. »Wir haben uns mit einigen Betroffenen zusammengeschlossen und gehen davon aus, dass weit über 100 Händler abgemahnt wurden. Einige haben bereits den Online-Verkauf eingestellt. Viele haben sich einschüchtern lassen und die Abmahngebühren bezahlt«, berichtet uns ein Händler aus dem Raum Düsseldorf. In einem Forum haben sich viele Betroffene zusammengeschlossen und suchen Rat. Einem dieser Berichte zufolge, soll Silicon Computer auch über Ebay gehandelt haben und durch viele negative Bewertungskommentare aufgefallen sein. Mittlerweile findet man diesen Shop nicht mehr unter der Suche nach Shopbetreibern. Der Firmensitz von Silicon Computer in der Hattinger Straße in Bochum liegt in derselben Straße der Rechtsanwaltskanzlei Espey. Zufall oder nicht?
Auch der Wilhelmshavener Betreiber Mindfactory AG lässt Abmahnschreiben verschicken, ob im großen Stil, ist bis dato nicht bekannt. Einem Wettbewerber aus dem Sauerland jedenfalls flatterte das Schreiben der Anwaltskanzlei Eickmeier, Rieckmann, Dr. Heinz aus Wilhelmshaven am 14. März ins Haus. Vorwurf: Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.
Offenbar sind gerade kleinere Shop-Betreiber Opfer des Abmahn-Tsunami, gegen große und bekannte Online-Shops trauen sich die selbst ernannten »Wettbewerbshüter« nicht vorzugehen, obwohl ? wie ein Online-Händer ausführt ? auch hier Aspekte wie vollständige Preisangaben in räumlicher Nähe zur Produktbeschreibung nicht immer zu finden sind.
Der Münchner Rechtsanwalt Jyn Schultze-Melling jedenfalls rät Betroffenen, sich zunächst nicht verrückt machen zu lassen, sondern die Vorwürfe und Formalien äußerst sorgfältig zu prüfen und die zuständige IHK einzuschalten. »Massenabmahnungen sind unzulässig. Gegebenenfalls sollten Betroffene Strafanzeige wegen versuchten Betrugs stellen«, führt er weiter aus.