Als etwas ungewöhnlich bezeichnet werden muss wohl eine neue Idee aus der Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke. Per Vertrag mit ihrem Nachwuchs sollen sich Eltern demnach gegen kostenpflichtige Abmahnungen der Medienindustrie schützen.
»Ich habe verstanden, dass ich keine Tauschbörsen nutzen darf«, heißt es unter anderem in dem Vertrag, der auf der Seite der Kanzlei als kostenloses PDF zur Verfügung steht. Mit Hilfe des Vertrages sollen Eltern nachweisen können, dass sie ihren Kindern die Nutzung von Tauschbörsen verboten haben. Hintergrund: Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in einem Verfahren entschieden (Urt. v. 25.11.2012 – I ZR 74/12), dass Eltern für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder im Internet nicht haften, wenn sie ihnen zuvor die Nutzung etwa von Tauschbörsen verboten haben.
Damit sie das rechtsverbindlich nachweisen können, haben die Juristen den Vertrag entwickelt. »Den können die Eltern von unserer Homepage herunterladen, ihn ausdrucken und mit den Kindern im Rahmen einer Belehrung durchgehen. Am Ende unterschreiben alle Beteiligten den Vertrag und merken das Datum mit an. Im Falle eines Falles können die Eltern nun jederzeit belegen, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind«, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke.
Der Jurist und seine Kollegen haben es dabei übrigens nicht bewenden lassen: »Wir haben uns zusammengesetzt und noch acht weitere Punkte aufgestellt, die in so einen Vertrag hineingehören. Sie legen in der Familie fest, wie sich die Kinder im Internet zu verhalten haben«, so Solmecke. Deshalb geht es in dem auch um Abofallen, um den Identitätsdiebstahl in sozialen Netzen, um Cybermobbing, um den Jugendschutz und um das Recht am eigenen Bild. Nun bleibt nur noch abzuwarten, ob Eltern den Service tatsächlich nutzen.