Beim Besuch des Weihnachtsmarktes oder einer Feier zum Fest haben Autofahrer die Wahl: Entweder, sie verzichten auf den Genuss von Glühwein oder Feuerzangenbowle oder sie lassen ihr Auto stehen und nutzen ein Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel.
Denn bei alkoholtypischem Verhalten wie Schlangenlinien-Fahren kann der Führerschein laut ADAC bereits bei 0,3 Promille entzogen werden. Wer mit 0,5 Promille am Steuer erwischt wird, muss auch ohne jeden Fahrfehler mit mindestens 500 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot rechnen. Ab 1,1 Promille gilt jeder Kraftfahrer als absolut fahruntüchtig und wird mit mindestens sechs Monaten Fahrerlaubnisentzug und einer hohen Geldstrafe belegt – Wiederholungstäter riskieren sogar Freiheitsstrafen.
Häufig wird unterschätzt, dass der Alkohol der weinhaltigen Getränke auf dem Weihnachtsmarkt wegen der Süße und Wärme sehr schnell ins Blut übergeht und betrunken macht. Daran ändert auch die Einschätzung nichts, wie viele Gläser Glühwein oder Punsch jemand unbeschadet trinken kann, denn sie ist wenig verlässlich.