Widerrufsrecht bei Downloads kommt
Bislang gibt es kein Widerrufsrecht für Verbraucher bei Käufen von digitalen Inhalten im Internet. Das ändert sich grundlegend im Juni 2014. Online-Händler sollten sich wappnen, sonst werden sie zur kostenfreien Verleihbibliothek.

Musik, Software, Videos, Hörbücher und Apps – viele Geschäfte im Internet betreffen digitale Inhalte. Bislang steht den Verbrauchern beim Kauf von digitalen Inhalten im Internet überhaupt kein Widerrufsrecht zu. Downloads sind zwar nicht durch eine ausdrückliche Regelung vom Widerrufsrecht ausgenommen. Sie gelten aber – juristisch gesehen – als »Waren, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind« – und bei denen deshalb bisher kein Widerrufsrecht besteht.
Das ändert sich grundlegend ab Juni 2014: Dann kommt das Widerrufsrecht für so genannte unkörperliche digitale Inhalte. Allerdings kann es vom Verkäufer unter gewissen Voraussetzungen beschränkt oder sogar ausgeschlossen werden. Dabei kommt es darauf an, dass a) der gewerbliche Verkäufer sich vom Käufer bestätigen lässt, dass dieser der (sofortigen) Ausführung des Vertrags ausdrücklich zustimmt und b) er zur Kenntnis genommen hat, dass er bei dieser Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.
Spannend – weil bisher völlig unklar – bleibt allerdings, wie und in welcher Weise Verbraucher so genannte unkörperliche digitale Inhalte nach Ausübung des ihnen ggf. zustehenden Widerrufsrechts »zurückgeben« sollen.