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Die Experten-Antwort

Autor:Redaktion connect-professional • 25.2.2009 • ca. 0:30 Min

Inhalt
  1. Wie kann ich Rücksendekosten begrenzen?
  2. Die Experten-Antwort

1. Was den Bankeinzug betrifft, kommt es auf die Leistungshandlung an: Sollte die Bank noch nicht angewiesen sein, so ist die Handlung noch nicht vorgenommen. In diesem Fall ist die Gegenleistung noch nicht erbracht und die Rücksendekosten können dem Verbraucher bei einem Warenwert über 40 Euro auferlegt werden.

2. Der Kunde kann nicht durch einen entsprechenden Passus in den Shop-AGB gezwungen werden, vor einer Rücksendung Kontakt aufzunehmen. Er kann aber unter dem Freiwilligkeitsvorbehalt auf diese Möglichkeit hingewiesen werden.

3. Da die kostengünstigste Rücksendevariante dem Kunden nicht per AGB aufgedrängt werden kann, ist er auch nicht verpflichtet die Mehrkosten zu tragen.

RA Felix Barth

Felix Barth ist Rechtsanwalt bei der IT-Recht-Kanzlei in München. Seine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen das Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- und Medienrecht.