Cloud-Computing-Tagung Cloudconf, München

Blick in die Wolken

27. November 2012, 7:40 Uhr | LANline/Dr. Wilhelm Greiner

Am 26. November versammelten sich diverse IT-Anbieter, darunter IBM, NTT, SAP und T-Systems, sowie rund 120 Besucher zu einer "Cloudconf" genannten Tagung zum Thema Cloud Computing. Der Tenor: Unternehmen müssen sich vor der Cloud nicht fürchten - weder aus technischer Hinsicht noch aufgrund von Bedenken zu Datenschutz, Datensicherheit oder Compliance.

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Das Marktvolumen für Cloud Computing in Deutschland liegt laut Berechnungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie für das Jahr 2013 bei 2,1 Milliarden Euro. 

Laut Susan Volkmann, Direktorin für Cloud Computing bei IBM Deutschland, erwartet IBM bis 2015 ein jährliches Wachstum des deutschen Cloud-Markts um 22 Prozent.

In ihrer Keynote auf der Cloudconf in München wandte sich IBM-Direktorin Volkmann vor diesem Hintergrund gegen Vorurteile, Cloud Computing bedeute Abstriche bei Datenschutz, Datensicherheit und Compliance. Hinsichtlich Compliance, so Volkmann, gebe es bei Cloud Comptuing keine gesonderten Regeln, es gelte lediglich das vorhandene Compliance-Regelwerk eines Unternehmens. Verfügbarkeit und Performance wiederum seien lediglich eine Frage der SLAs. Ob man mit Cloud Computing Kosten sparen kann, hänge aber vom Einzelfall ab.

Auch der Annahme, Cloud Computing sei nur etwas für Großkonzerne, widersprach die IBM-Sprecherin. „Wir machen sehr viel Cloud-Geschäft mit dem Mittelstand“, so Volkmann. Offene Standards und hohe Integrationsfähigkeit seien allerdings noch nicht allerorts gegeben. „Das ist ein Thema, das die Unternehmen umtreibt, und das zurecht“, so Volkmann. Cloud Computing schwäche deshalb nicht die Rolle der IT-Abteilung, sondern stoße neue Türen auf. Sie rät deshalb dazu, kritisch auf die Cloud-Optionen zu blicken, um die Vorteile der Cloud zu entdecken.

Die nach wie vor wohl größte Hürde neben der Angst vor Kontrollverlust an den eigenen Daten ist sicher die Sorge um juristische Aspekte. Jan Schneider von SKW Schwarz Rechtsanwälte argumentierte hier, dass die meisten juristischen Einwände zum Thema Cloud hierzulande eigentlich unberechtigt sind, und forderte: Schluss mit den rechtlichen Bedenken!

Aus Anwaltssicht notwendig ist laut Schneider ein schriftlicher Cloud-Vertrag (also kein reiner Online-Abschluss) gemäß Regelungskatalog (§11 BDSG). Zudem müssen die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz dem §9 BDSG entsprechen. Dann sei die Datenübermittlung in die Cloud zulässig, der Cloud-Nutzer bleibe aber für die verwendeten Daten selbst verantwortlich.

Die Rechenzentren der Cloud-Service-Provider entsprächen heute in aller Regel rechtlichen Anforderungen, allerdings liege nicht immer ein verbindliches Datensicherheitskonzept in schriftlicher Form vor. Dieses sei aber verbindlicher Bestandteil eines Cloud-Vertrags. Der Pflicht zur Prüfung der technischen Maßnahmen könne der Kunde durch Nutzung ISO-27001-zertifizierter Anbieter entsprechen.

Die Nutzung von Cloud-Services in „nicht sicheren Drittländern“ müsse den Vertragsvorgaben der EU-Kommission (im Fall der USA also dem „Safe Harbor“-Abkommen) entsprechen, dann sei der Bezug von Cloud-Services zum Beispiel aus den USA ebenso zulässig wie ein klassisches Offshoring-Projekt. Das Risiko, ins Visier des US-Patriot-Acts zu geraten, sei gering, zudem stehe zur Abwehr nun auch der Rechtsweg offen.

Bei Vertragsabschluss mit einer EU-Tochter eines US-Anbieters gelte zudem das EU-Datenschutzrecht. Letztlich bleibe auch die Option der Datenverschlüsselung. „Die rechtlichen Herausforderungen sind gut lösbar“, resümierte Schneider.

Susan Volkmann, Direktorin für Cloud Computing bei IBM Deutschland, wandte sich in ihrer Keynote gegen Vorurteile, Cloud Computing beeinträchtige Datenschutz, Datensicherheit und Compliance. Bild: IBM/Cloudconf

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