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Urteil sorgt für Rechtssicherheit

Keine pauschale Haftung von Web-2.0-Betreibern für fremde Inhalte

Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg hat in einer Entscheidung deutlich gemacht, dass Betreiber von Internet-Seiten, Foren, Blogs oder Wikis erst dann für fremde Inhalte haften, wenn sie davon Kenntnis haben.

Autor:Redaktion connect-professional • 26.3.2009 • ca. 0:45 Min

Im vorliegenden Fall ging es um urheberrechtlich geschützte Fotos, die Dritte in ein
Online-Forum eingestellt hatten. Der Betreiber entfernte diese jedoch sofort, nachdem er Kenntnis
davon erlangt hatte. Das OLG nimmt damit eine andere Haltung ein als das Landgericht Hamburg.
Dieses hatte die Seitenbetreiber über den Umweg der Störerhaftung stets für fremde Inhalte der
Nutzer verantwortlich gemacht: Sie hätten ihre Pflicht zur Vorabprüfung verletzt.

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Die Folge war ein regelrechter Run auf Hamburg Gerichte aufgrund dieser – im Gegensatz zu
anderen Gerichtsständen – restriktiven Entscheidungspraxis. "Denn bei Haftungsfällen in
Zusammenhang mit Online-Inhalten kann man überall dort klagen, wo die Seite abrufbar ist, also nach
deutschem Recht in ganz Deutschland", erläutert Professor Thomas Hoeren, Direktor des Instituts für
Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Uni Münster.

In der jüngsten Hamburger Entscheidung sieht Hoeren folglich eine Stärkung der Web-2.0-Anbieter:
"Für diese ist in ganz Deutschland mehr Rechtssicherheit gegeben, da ausufernden Abmahnungen jetzt
auch in Hamburg ein Riegel vorgeschoben ist."

Hans-Thomas Hengl/CZ