Nach einem britischen Gerichtsurteil hat sich Microsoft bereit erklärt, seinem Cloud-Speicherdienst SkyDrive einen neuen Namen zu verpassen.
Im Rechtsstreit um den Markennamen SkyDrive, den Microsoft seit über fünf Jahren für seinen Cloud-Speicherdienst verwendet, hat jetzt ein britisches Gericht dem Medienunternehmen British Sky Broadcasting (BSkyB) Recht gegeben. Microsoft hat sich anschließend mit BSkyB, das auch den deutschen Bezahlsender Sky betreibt, auf eine Übergangsregelung geeinigt. Diese sieht unter anderem vor, dass Microsoft die Bezeichnung noch für eine Übergangszeit weiter nutzen darf, bis ein neuer Name für den Dienst gefunden und eingeführt wird. Eine finanzielle Entschädigung wurde dabei ebenfalls ausgehandelt. Dafür verzichtet Microsoft darauf, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Für Microsoft ist das bereits die zweite große Namensschlappe nach der angeordneten Umbenennung der ursprünglich als »Metro« bezeichneten Benutzeroberfläche von Windows 8.