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EMM-Programme sinnvoll aufsetzen

Rechte und Pflichten bei BYOD

In BYOD-Umfeldern (Bring Your Own Device) stehen sich oftmals scheinbar konkurrierende Aspekte gegenüber: Während das Mobilgerät dem Mitarbeiter gehört, ist das Unternehmen nach wie vor für die Sicherheit der Unternehmensdaten auf dem Gerät verantwortlich. Um ein erfolgreiches BYOD-Programm gewährleisten zu können, müssen sich deshalb alle Beteiligten von Anfang an über ihre Rechte und Pflichten sowie Verantwortlichkeiten im Klaren sein.Das Thema "Rechte und Pflichten bei BYOD" beinhaltet zu berücksichtigende Rechts- und Datenschutzangelegenheiten, die Aufsetzung konkreter Nutzungsbedingungen für Endbenutzer im Zusammenhang mit Mobile-Device-, Content- und App-Management sowie nicht zuletzt die Sicherheit und Differenzierung privater sowie unternehmensbezogener Daten. Ein wichtiger Gesichtspunkt ist die unterschiedliche Gesetzgebung in verschiedenen Ländern, aber auch über Branchen hinweg. Wann ein Mitarbeiter Zugang zu E-Mails haben kann, welche Daten als öffentlich oder privat gelten und ob oder wann Geräte- oder Benutzer-Tracking erlaubt sind, ist unter Umständen gesetzlich geregelt. So darf ein Unternehmen zum Beispiel in Deutschland den Standort unternehmensgebundener Geräte während der Mittagspause nicht verfolgen, den von BYOD-Geräten hingegen nie. In Italien ist das Wiping (Fernlöschung) von BYOD-Geräten rechtlich geregelt, in der Schweiz dürfen in der Bankbranche Mobilgeräte mit Zugang auf Privatkundeninformationen gegebenenfalls das Land nicht verlassen. Unternehmen müssen sich also über die geltende Rechtslage im Klaren sein. Im Bereich Datenschutz können durch das Wiping privater Daten auf BYOD-Geräten Schadenersatzansprüche entstehen, Unternehmen müssen deshalb die Besitzverhältnisse aller im Unternehmen verwendeten Mobilgeräte kennen und diese mittels einer EMM-Lösung (Enterprise-Mobility-Management) unterschiedlich verwalten können. Um ein Eindringen in Persönlichkeitsrechte zu vermeiden, gilt es zu bedenken, inwieweit ein Unternehmen den Roaming-Stat

Autor:Ian Evans, Geschäftsführer der Airwatch-Niederlassung in Milton Keynes, England, und zuständig für die EMEA-Region (wg), • 7.3.2013 • ca. 0:10 Min

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Ein anschauliches Self-Service-Interface erleichtert einem Angestellten die Nutzung eines BYOD-Programms seines Arbeitgebers. Bild: Airwatch

Eine EMM-Lösung sollte für Überblick über den Compliance-Status der mobilen Endgeräte im Unternehmen sorgen, bei den Settings aber zwischen unternehmenseigenen und privaten Geräten unterscheiden können. Bild: Airwatch
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