Tarife für Blu-ray-Disks sind rechtswidrig
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Nach Ansicht des IM hat aber jeder Inkassopflichtige einen Anspruch auf Kenntnisnahme von empirischen Untersuchungen, wenn Verwertungsgesellschaften Tarife für die Privatkopie veröffentlichen. Ausnahmsweise kann nur darauf verzichtet werden, wenn die Verbände der Hersteller von Speichermedien mit den Verwertungsgesellschaften einen Gesamtvertrag abschließen. Die ebenfalls am 30.12.2009 veröffentlichten Tarife für Blu-ray Disk und Audio CD-R/RW sind nicht in Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und aus Sicht des IM daher rechtswidrig, weil bisher keine Verhandlungen über Gesamtverträge mit den Verbänden zu diesen Produkten gescheitert sind. Tatsächlich sind Verhandlungen dazu bisher nicht einmal aufgenommen worden.
Dazu der IM-Vorsitzende Koglin: »Mit unserem Schritt die gerichtliche Hilfe des Oberlandesgerichts München in Anspruch zu nehmen, wird deutlich gemacht, dass die von der ZPÜ veröffentlichten Tarife so nicht hätten veröffentlicht werden dürfen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung sehen wir uns an die überhöhten Forderungen nicht gebunden. Auch für den Handel hat sich die Lage nicht verändert.«