Fachhandel bewegt sich im rechtsfreien Raum
- Streit um DVD-Rohlings-Abgabe geht in die nächste Runde
- Fachhandel bewegt sich im rechtsfreien Raum
- Tarife für Blu-ray-Disks sind rechtswidrig
Seit Anfang des Jahres gibt es keine verbindlichen Vergütungssätze mehr für CD- und DVD-Rohlinge. Die veröffentlichten Tarife stellen lediglich Forderungen der Verwertungsgesellschaften dar, die überdies unangemessen sind. Der IM hatte für neue Vergütungssätze mit den Verwertungsgesellschaften bereits seit 2007 verhandelt, aber keinen Gesamtvertrag vereinbaren können. Nach Scheitern der Verhandlungen im Jahre 2008 hatte er ein Schiedsstellenverfahren anhängig gemacht.
In dem Schiedsstellenverfahren sind empirische Untersuchungen durchgeführt worden. Die Ergebnisse liegen längst vor, sind aber nicht bekannt gegeben worden. Stattdessen haben die Verwertungsgesellschaften am 30.12.2009 Tarife im Bundesanzeiger veröffentlicht, ohne auf diese Ergebnisse Bezug zu nehmen.