Die Verantwortung für die Umsetzung der Richtlinien zur Datenlöschung von Altgeräten tragen in den deutschen Unternehmen höchst unterschiedliche Personen – interessanterweise in nur 25 Prozent der Fälle der Datenschutzbeauftragte, in dessen Zuständigkeit dies eigentlich fallen sollte. In 13 Prozent der Firmen ist tatsächlich der Chief Financial Officer verantwortlich, in 12 Prozent der Leiter der Rechtsabteilung und in 11 Prozent der Chef der IT-Abteilung oder der Chief Information Security Officer.
»Das Fehlen robuster Datenlöschrichtlinien in deutschen Unternehmen ist alarmierend«, so das Urteil von Fredrik Forslund, Vice President des Bereichs Enterprise and Cloud Erasure Solutions bei Blancco. »Wenn sie es versäumen, für jede Phase des Datenlebenszyklus effektive Richtlinien zu formulieren und zu kommunizieren, stellt dies eine große potenzielle Gefahr für Unmengen sensibler Daten dar. Es ist unerlässlich, Prozesse mit klaren Verantwortlichkeiten einzurichten und die Kontrolle der Umsetzung dieser Prozesse dem obersten Führungsteam zu übertragen, um diese Risiken zu minimieren.«
Immerhin 37 Prozent der deutschen Unternehmen lassen PCs und Notebooks von einem externen Dienstleister löschen, bei Smartphones und Tablets sind es sogar 49 Prozent. Das kann helfen, Datenschutzverletzungen zu verhindern, setzt aber voraus, dass ein Anbieter gewählt wird, der einen Audit-Trail für den gesamten Prozess liefert, also nicht nur eine zertifizierte Datenlöschung vornimmt, sondern auch nachweisen kann, dass die Geräte und die darauf befindlichen Daten während des Transports nicht kompromittiert wurden.