Mit einem gut versteckten Eintrag in den AGBs hat ein britischer Netzwerk-Provider seine Kunden dazu verdonnert, für die Nutzung seiner WLANs jeweils tausend Stunden soziale Arbeit wie Kloputzen ableisten zu müssen.
Angesichts der Vielzahl von heutigen Kunden genutzten digitalen Angeboten ist es kaum mehr möglich, sämtliche AGBs der eigenen Sorgfaltspflicht entsprechend komplett durchzulesen und zu überprüfen, bevor man ihnen zustimmt. Laut Justizminister Heiko Maas wäre ein durchschnittlicher Online-Nutzer ganze 67 Arbeitstage damit beschäftigt. Zudem sind Nutzungsbedingungen oft so kompliziert, dass man zuvor eigentlich noch ein Jura-Studium absolvieren müsste. Nicht umsonst geistert in der IT-Branche seit Jahren der Spruch umher: »Software-Lizenz-Vereinbarungen zu lesen, ist wie mit Frauen zu diskutieren. Man versteht sie nicht und stimmt am Ende einfach zu«, bei dem nicht ganz klar ist, ob er nun mehr gegen die holde Weiblichkeit oder die Softwareindustrie schießt.
Bei allem Vertrauen in die Vertragspartner wäre es aber manchmal doch besser, man hätte die AGBs auch tatsächlich gelesen, bevor man ihnen zustimmt, wie jetzt der britische Netzwerk-Spezialist Purple in einem heiteren Feldversuch eindrucksvoll bewiesen hat. Das Unternehmen, das unter anderem die Hotspots für das Legoland und mehrere Restaurantketten in Großbritannien bereitstellt, versteckte dazu für knapp zwei Wochen in seinen AGBs einen Passus, mit dem sich die Nutzer im Gegenzug für den kostenlosen Internetzugang zu 1.000 Stunden gemeinnütziger Arbeit verpflichten. Unter anderem sollen sie dafür laut dem Kleingedruckten öffentliche Anlagen von Hundekot befreien, Kaugummis von Gehwegen kratzen, mobile Toiletten und Abwasserkanäle reinigen und Schneckengehäuse bunt anmalen müssen.
Laut Purple sind diese Klauseln nach dem britischen Verbraucherschutzrecht wohl sowieso unwirksam und sollten auch nicht eingefordert werden, sondern lediglich der Verdeutlichung des grundsätzlichen Problems mit den ausufernden und unverständlichen Bedingungskatalogen dienen, zu denen die Anbieter gesetzlich verpflichtet sind. Das ist tatsächlich gelungen. Nur ein einziger der mehr als 20.000 Nutzer im Aktionszeitraum hat die entsprechenden Passagen tatsächlich gelesen und sich an das Unternehmen gewendet. Als Belohnung für seine Fleißarbeit hatte er immerhin auch ein in den Passagen verstecktes Gewinnspiel entdeckt und darf sich nun über den Hauptgewinn freuen.