»WLAN-Nutzer müssen unbedingt die Nutzungsbedingungen lesen, wenn sie sich in einem Netzwerk anmelden. Was stimmen sie dort zu, welche ihrer Daten dürfen genutzt werden und welche Rechte räumen sie damit dem Provider ein?«, mahnt Purple-Chef Gavin Wheeldon angesichts dieser Ergebnisse. »Unser Experiment zeigt, dass man nur allzu schnell einen Haken in einer Box setzt und damit unfairen Bedingungen zustimmt«. Dass es im Sinne der Nutzerfreundlichkeit auch anders geht, zeigt Purple selbst. Im Zuge der Umsetzung der General Data Protection Regulation (GDPR) hat das Unternehmen seine Datenschutzbestimmung nach eigenen Angaben von 1.600 auf 260 Wörter gekürzt. So soll sichergestellt werden, dass die Kunden sie auch tatsächlich lesen und verstehen können.
Purple ist nicht der erste Anbieter, der mit einer derartigen Aktion den alltäglichen AGB-Irrsinn ad absurdum führt. So hatte beispielsweise vor drei Jahren der Securityanbieter F-Secure in seine AGBs einen Passus aufgenommen, wonach die Nutzer eines kostenlosen WLAN-Hotspots in London dem Unternehmen ihr erstgeborenes Kind abtreten müssen. Obwohl der Passus damals sogar deutlich lesbar hervorgehoben war, hatten sich mehrere Kunden dennoch dafür entschieden, die Nutzungsbedingungen für den Hotspot zu akzeptieren. Allerdings ist auch nicht bekannt, ob sie die Bedingungen schlichtweg ignoriert haben, oder ob sie vielleicht sogar ganz bewusst gehofft hatten, auf diesem Weg ihre dauerschreienden Bälger loszuwerden.
Immerhin zeigen diese Erkenntnisse auch einen praktischen Ausweg für all jene geplagten Frauen auf, deren Lebenspartner notorische Putzverweigerer sind: sie müssen Aufgaben wie die wöchentliche Nasszellenreinigung lediglich im Kleingedruckten des Ehevertrags unter der Vereinbarung zum kostenlosen WLAN verstecken.