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Datenschutz

»Datenschutz-Behörden dürfen keine Papiertiger sein«

Das Fazit des diesjährigen Fachkongresses »Datenschutz und Datensicherheit« in Berlin fällt mehr als deutlich aus: Der deutsche Staat ist mit der Materie im heutigen IT-Zeitalter sowohl rechtlich als auch technisch weitgehend überfordert.

Autor:Lars Bube • 16.6.2009 • ca. 0:35 Min

Für Dr. Thilo Weichert hält das BDSG der Realität oft nicht mehr Stand.
Inhalt
  1. »Datenschutz-Behörden dürfen keine Papiertiger sein«
  2. »Staat hat Schutzpflicht«
  3. »Bestimmte Personendaten müssen grundsätzlich unzugänglich sein«

Die Antiquiertheit des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) im Zeitalter von Internet und IT-basierten sozialen Netzwerken war das zentrale Thema auf dem diesjährigen, von Computas organisierten Fachkongress »Datenschutz und Datensicherheit« in Berlin. Das Fazit: Der Gesetzgeber in Deutschland scheint mit der Materie rechtlich und technisch überfordert zu sein.

»Wir haben aufgrund der schnellen Entwicklung von IT und Internet mittlerweile Regeln im BDSG, die nicht mehr verfassungskonform sind«, stellte etwa Dr. Thilo Weichert, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Schleswig-Holstein fest. Weichert sieht durch die unregulierte und unkontrollierte Inhaltsdaten-Verarbeitung im Internet (Suchmaschinen, Soziale Netzwerke, Auswerteprogramme) sowohl die vom Verfassungsgericht postulierte Informationelle Selbstbestimmung als auch andere Grundrechte deutlich gefährdet.

Angesichts der Trägheit des Gesetzgebers plädierte Weichert unter anderem für eine Förderung des Selbstschutzes durch technische Instrumente wie Verschlüsselung, Anonymisierung, ID-Management, Datenschutzaudits sowie den Aufbau sicherer Bürgerportale. Entsprechende Selbstschutzmaßnahmen dürften weder überwacht noch gar verboten werden.