Zum Inhalt springen

BGH: Forenanbieter haften für Einträge

In einem Urteil hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden, dass die Betreiber von Online-Foren illegale Kopien von Texten, Bildern und Musik auf Verlangen löschen müssen. Das bedeute jedoch nicht, dass die Forenbetreiber sich präventiv als »Cyberpolizisten« betätigen müssen.

Autor:Lars Bube • 16.11.2009 • ca. 0:50 Min

Der Bundesgerichtshof nimmt Forenbetreiber stärker in die Pflicht.
Inhalt
  1. BGH: Forenanbieter haften für Einträge
  2. Nutzerinhalte und eigenen Content klar trennen

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs dürfte vielen Forenbetreibern einiges an Kopfzerbrechen und zusätzlicher Arbeit bescheren: Die Richter entschieden, dass die Betreiber »in bestimmten Grenzen« für illegale Einträge ihrer Nutzer verantwortlich sind. So müssen sie etwa auf Verlangen der Rechteinhaber illegale Kopien von Software, Musik, oder anderen durch das Urheberrecht geschützten Inhalten löschen. Immerhin müssen sie dies nicht bereits präventiv umsetzen, wie Volker Smid, Mitglied des Präsidiums des High-Tech-Verbandes Bitkom und Vorsitzender der Geschäftsführung von Hewlett-Packard Deutschland, erklärt: »Allerdings brauchen die Betreiber nicht systematisch nach Raubkopien oder anderen unzulässigen Inhalten zu fahnden. Es müssen auch keine Einträge vor der Veröffentlichung zensiert werden. Das würde ohnehin dem freiheitlichen Grundgedanken des Internets widersprechen«. Vielmehr müssen Betroffene zuerst auf den Anbieter einer Web-Seite zukommen und die Löschung einfordern.

Damit ist es an den Rechteinhabern, die Kopien aufzuspüren und den Betreibern konkret mitzuteilen, welche Beiträge ihn stören und worauf er seine Beschwerde stützt. Ist ein Beitrag tatsächlich eindeutig unzulässig, muss der Forenbetreiber ihn auch sofort löschen. In komplizierten Fällen darf er sich aber die nötige Zeit nehmen, um das Anliegen zu prüfen. Nicht schnell genug zu reagieren wird für die Verantwortlichen gefährlich und kann zu Schadeneratzansprüchen führen.