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Datenschützer Weichert: Viele Skandale - wenige Konsequenzen

Dr. Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), sieht die Gesetzesnovelle zur informationellen Selbstbestimmung durch Lobbyismus gefährdet: »Die auf dem Datenschutzgipfel Anfang September 2008 vom Bundesinnenminister verkündete Gesetzesnovelle […] wird derzeit durch eine intensive Lobbyarbeit einiger weniger Wirtschaftsverbände torpediert.«

Autor:Redaktion connect-professional • 14.4.2009 • ca. 0:45 Min

Dr Thilo Weichert fordert eine öffentliche Debatte über die Argumente der Lobbyisten
Inhalt
  1. Datenschützer Weichert: Viele Skandale - wenige Konsequenzen
  2. Nur geringe Strafe für illegalen Datenhändler

»Die auf dem Datenschutzgipfel Anfang September 2008 vom Bundesinnenminister verkündete Gesetzesnovelle, die unter anderem bei der Datenweitergabe für Werbezwecke ausdrücklich die Einwilligung der Betroffenen vorsieht, wird derzeit durch eine intensive Lobbyarbeit einiger weniger Wirtschaftsverbände torpediert.«. Dies ist die ernüchternde Bilanz von Dr. Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) und einer der unbestechlichsten Mentoren für die vom Verfassungsgericht kodifizierte informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger.

»Das vergangene Jahr war eines der Datenskandale und der Ankündigungen – nicht aber der Konsequenzen«, meinte Thilo Weichert anlässlich der Vorstellung seines Tätigkeitsberichts für das vergangene Jahr. Die angekündigten politischen Konsequenzen aus den Datenskandalen der letzten Zeit drohten im Sande zu verlaufen. »Was seit dem Datenschutzgipfel vor gut einem halben Jahr jenseits der öffentlichen Wahrnehmung passiert, ist einzigartig«, beklagt Weichert. Mit einer direkt an die Abgeordneten adressierten Lobbykampagne versuchten Interessenverbände einiger weniger Wirtschaftsbranchen, allen voran die Adresshändler, die Werbewirtschaft und die Zeitschriftenvertriebe, die »seit Jahren überfällige Einführung einer nur mit expliziter Erlaubnis der Betroffenen möglichen Datenweitergabe zu hintertreiben.