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Urteil: Gewerbliche PCs nicht automatisch Rundfunk-Gebührenpflichtig

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat entschieden, dass für gewerblich genutzte PCs nicht automatisch Rundfunkgebühren zu bezahlen sind. In der Begründung widersprachen die Richter der Auffassung, dass alleine schon die technische Empfangmöglichkeit auf eine Nutzung als Rundfunkgerät schließen lässt.

Autor:Lars Bube • 4.8.2009 • ca. 0:40 Min

Gewerbliche PCs mit Empfangsmöglichkeit sind nach Auffassung der Richter nicht automatisch Gebührenpflichtig - außer, sie werden auch zum Radiohören verwendet.
Inhalt
  1. Urteil: Gewerbliche PCs nicht automatisch Rundfunk-Gebührenpflichtig
  2. Gewerbliche Empfangsnutzung eher selten

Nach der Klage einer Softwareentwicklerfirma gegen die Rundfunkgebühren für internetfähige PCs hat die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Schleswig den Unternehmen gegenüber der GEZ den Rücken gestärkt. Das Gericht entschied, ein PC könne nur dann ein »neuartiges Rundfunkempfangsgerät« sein, wenn er auch tatsächlich zur Wiedergabe von Rundfunksendungen geeignet sei. Dies sei jedoch nicht der Fall, wenn ein PC durch Zukauf oder Einbau weiterer Geräte erst für den Empfang von Rundfunksendungen vorbereitet werden muss.

Doch auch gewerbliche PCs mit Internetanschluss und der nötigen Ausstattung, um Sprache, Musik und Geräusche überhaupt hörbar zu machen, sind nicht automatisch gebührenpflichtig, wie das Gericht weiter ausführte. Hier handle es sich um Multifunktionsgeräte, bei denen der Hersteller nach eigenem Ermessen zwar unter anderem auch den Rundfunkempfang ermöglichen kann. Im Gegensatz zu privaten PCs sei bei gewerblichen genutzten Rechnern jedoch nicht davon auszugehen, dass alleine durch die Bereithaltung einer solchen Möglichkeit des Radioempfangs auch tatsächlich auch auf eine entsprechende Nutzung geschlossen werden kann.