Nur geringe Strafe für illegalen Datenhändler
- Datenschützer Weichert: Viele Skandale - wenige Konsequenzen
- Nur geringe Strafe für illegalen Datenhändler
»Es werden ein gewaltiger Arbeitsplatzabbau im Millionen- und der Verlust von Steuereinnahmen im Milliardenbereich an die Wand gemalt, aber bei Hinterfragung der vorgelegten Prognosen erweist sich schnell deren fehlende Seriosität«, sagt der Leiter des ULD und sieht aus der Perspektive der informationellen Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger pessimistisch in die Zukunft: »Da eine öffentliche Debatte über die Behauptungen der Lobbyisten nicht stattfindet und die Abgeordneten dieser Propaganda schutzlos ausgeliefert sind, steht zu befürchten, dass die dringend gebotene Verbesserung des Datenschutzes trotz des positiven Willens der federführenden Bundesministerien mit dem Ende der Legislaturperiode auf der Strecke bleibt.«
In das pessimistische Gesamtbild passt laut Weichert auch der mangelnde Eifer der Strafverfolgungsbehörden in puncto illegalen Adresshandels. Nachdem das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein im Rahmen seiner Ermittlungen in den Besitz von fast acht Millionen Datensätzen von Kunden von Glücksspielen, Zeitschriftenvertrieben sowie Internet- und Telekom-Dienstleistern gelangt sei, hätten die Staatsanwaltschaften »mit erfreulicher Bereitwilligkeit« die Ermittlungen aufgenommen, so Weichert. Jetzt sei aber die öffentliche Aufmerksamkeit abgeflaut und man müsse feststellen, dass fast nichts passiert sei. Der illegale Datenhändler, dem ein Verbindungsmann des Bundesverbands der Verbraucherzentralen sechs Millionen Datensätze abgekauft habe, sei mit einem »lächerlich geringen Strafbefehl von 900 Euro davon gekommen«. Die weiteren vom ULD eingeschalteten Staatsanwaltschaften hätten bis heute keinen Verfahrensstand mitgeteilt.