Ein Schritt vor, zwei Schritte zurück
Um besser vor Abmahnungen geschützt zu sein, fordern Onlinehändler seit längerem eine Neufassung der gesetzlichen Widerrufsbelehrung. Ein jetzt vom Justizministerium vorgelegter Entwurf stößt bei E-Commerce-Experten jedoch auf Kritik. Währenddessen haben zwei Gerichtsurteile die Abmahngefahr erneut erhöht.

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Was lange währt, wird endlich gut – zumindest im Fall der Neufassung der gesetzlichen Widerrufsbelehrung durch das Bundesjustizministerium scheint diese Spruchweisheit nicht zu gelten. Die bisherige, im Fernabsatzrecht verankerte Regelung der Rückgabebestimmungen sorgt bereits seit mehreren Jahren für Kritik, da unscharfe Ausführungen immer wieder zu Abmahnwellen führten. Nach mehrjähriger Vorarbeit hat das Justizministerium nun einen Diskussionsentwurf für eine verbesserte Muster-Widerrufsbelehrung veröffentlicht, der schon rein formal nicht überzeugen kann: Der neue Mustertext ist rund vier DIN-A4-Seiten lang und damit alles andere als eindeutig und leichtverständlich.
»Wir freuen uns zwar, dass das Ministerium jetzt einige Verbesserungen umsetzen will, die die Gerichte fordern«, erklärt Carsten Föhlisch, Justiziar des Zertifizierungsdienstes für Onlinehändler Trusted Shops, zu dem Entwurf. »Derart lange Belehrungstexte sind jedoch für Unternehmer unpraktikabel und für die Verbraucher intransparent«. Zumal auch der Neuentwurf nicht alle von E-Commerce-Experten geäußerten Kritikpunkte abdecke und damit weiterhin keinen ausreichenden Schutz vor Abmahnungen biete. So hätte auch das neue Muster keinen Gesetzesrang, was es Gerichten weiterhin ermöglichen würde, einzelne Textbestandteile zu monieren. Allerdings könnten diese Defizite durch das Justizministerium noch behoben werden: » Die Muster sollten zum einen unbedingt im BGB geregelt und zum anderen vereinfacht und verkürzt werden«.