Epson mahnt erneut Händler ab
Bereits in der Vergangenheit ging Druckerhersteller Epson auf rechtlichem Weg gegen vermeintliche Markenrechtsverletzungen vor. Nun hat das Unternehmen erneut Onlinehändler abgemahnt. Was die Betroffenen besonders ärgert: Der Hinweis auf eine Markenrechtsverletzung kommt ohne Vorgespräch und direkt von einem Anwalt – obwohl die Abgemahnten oftmals auch hohe Umsätze mit Epsonprodukten generieren.

- Epson mahnt erneut Händler ab
- Nicht ohne Anwalt
Dass Druckerhersteller Epson, seine Markenrechte schützen will, ist legitim. Das Vorgehen, das der Hersteller dabei anwendet, sorgt jedoch bereits seit längerem für Ärger (CRN berichtete ). So bewerben Onlinehändler, die Epson-kompatible Druckerpatronen anbieten, diese auf ihrer Internetseite gerne mit explizitem Hinweis auf den Hersteller. Epson reagiert auf dieses Vorgehen jedoch häufig mit kostspieligen Abmahnungen. Das Unternehmen führt als Begründung an, dass man auch Handelspartner schützen wolle, die sich an die Regeln des fairen Wettbewerbes halten. Die betroffenen Patronenhändler sind am meisten darüber verärgert, dass der Hersteller ihnen sofort eine Abmahnung ins Haus schickt, ohne im Vorfeld das Gespräch mit Handelspartner zu suchen.
Einer der abgemahnten Online-Händler ist Computer Reseller News bekannt und generiert einen Umsatz von 50.000 Euro mit Epson-Produkten. Durch die Abmahnung muss er in jedem Fall die Anwaltskosten von Epson tragen und außerdem die seines eigenen Anwaltes – obwohl er sich nicht als Rechtsverletzer sieht. Der Streitpunkt ist immer der gleiche: Der Originalhersteller wirft den Händler vor, nicht deutlich genug darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um ein Originalprodukt handelt. Laut Rechtsanwalt Andreas Schmidt, Spezialist für Markenrecht, verbietet das Gesetz zwar die Nutzung des Brands. Es enthält aber auch Ausnahmen: Ersatzteile und Zubehör dürfen mit fremden Marken beworben werden, wenn es zwingend erforderlich ist (§ 23 MarkenG Nr.3).
Durch diese Formulierung entsteht eine rechtliche Grauzone, in der sich die Frage stellt, wie Reseller darauf hinweisen können, dass sie Epson-kompatible Alternativpatronen anbieten, ohne den Hersteller in Markenrechten zu verletzten.