Nicht ohne Anwalt
- Epson mahnt erneut Händler ab
- Nicht ohne Anwalt
Der Anwalt rät den betroffenen Händlern, nicht blind eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, sondern sich selbst anwaltlichen Rat einzuholen. Die Erklärungen sind oft sehr einseitig formuliert und es kann zu Vertragsstrafen kommen, wenn der Händler in ähnlichen Fallen unwissentlich gegen die Vereinbarung verstößt.
Außerdem kann ein Anwalt helfen, den Internetauftritt so zu gestalten, dass der Händler keine weiteren Rechtstreitigkeiten zu befürchten hat. Dabei sollten die Fachhändler sich jedoch bewusst sein, dass eine Rechtsberatung ebenfalls mit Kosten verbunden ist, die sie im Vorfeld mit dem Rechtsbeistand klären sollten.
Die Reseller sollten die Abmahnung jedoch auf keinen Fall ignorieren, sonst steht eine einstweilige Verfügung ins Haus und die Kosten explodieren. Rechtsanwalt Schmidt rät den Resellern, das direkte Gespräch mit dem Hersteller zu suchen. Seiner Erfahrungen nach sind die abmahnenden Unternehmen häufig zu Verhandlungen bereit.
»Wir versuchen grundsätzlich mit Händlern, die patentrechtsverletzende Waren vertreiben, eine Einigung zu finden«, erklärt auch Paul Schmidt, Epson Vertriebsdirektor. »Es ist uns aber sehr wichtig, unsere Patente und unser Markenrecht zu schützen - bei Vorsatz oder Uneinsichtigkeit kann es durchaus zur Kündigung der Zusammenarbeit mit Händlern kommen«, so der Vertriebschef. Rechtsanwalt Andreas Schmidt ist jedoch überzeugt, dass ein Großteil der Reseller die Grauzone nicht bewusst rechtsmissbräuchlich ausnutzt, sondern hier schlicht eine große Unsicherheit im Fachhandel herrscht.