Gerichtsurteil verschärft Abmahnungsrisiko
Gemäß einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin darf das gesetzliche Muster zur Rückgabe- und Widerrufsbelehrung bei Online-Angeboten nicht mehr verwendet werden. Da allerdings noch keine neue Gesetzeslage geschaffen wurde, geraten Internethändler nun in eine Abmahnfalle.
Entsprechend dem gesetzlichen Belehrungsmuster beginnt die Widerrufsfrist bei einem Kauf frühestens »mit Erhalt dieser Belehrung« (Anl. 2, § 14 BGB-InfoV). Eine Vorschrift, die so für Online-Angebote nicht gelten könne, schließlich werde hier keine entsprechende Belehrung in Textform übergeben, stellte Ende letzten Jahres das Kammergericht Berlin fest. Im Sinne des Verbraucherschutzes seien bei Internetkäufen künftig die Vorschriften zu Rückgabe und Widerruf der versendeten Ware in Textform beizulegen, erst mit dem Erhalt dieser Belehrung trete dann auch die entsprechende gesetzliche Frist in Kraft. Die Mainzer Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer vom Informationsportal legalershop.de empfiehlt Betreibern von Onlineshops daher die falsche Passage im Belehrungsmuster durch folgende Formulierung zu ersetzen: »Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt einer in Textform noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsfrist zu laufen.«
Allerdings befinden sich Internethändler mit einer derartigen Anpassung ihrer Angebotstexte noch lange nicht auf der sicheren Seite. Da es auch Urteile gebe, die an der ursprünglichen Textvariante nichts auszusetzen hätten, steckten viele Online-Anbieter jetzt in der Klemme: »Wer die Belehrung im Onlineshop abändert, kann ebenso abgemahnt werden, wie derjenige, der das gesetzliche Muster unverändert weiter nutzt«, so die IT-Rechts-Spezialistin. Für Rechtssicherheit sorgen könne hier letztlich nur eine Gesetzesänderung oder ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs. Bis es dazu kommt, ist das Risiko für Internethändler, Opfer eine Abmahnung zu werden, erneut gestiegen. Da verwundert es kaum, dass ein großer Anteil der IT-Fachhändler bisher bewusst auf die Geschäftspotenziale des E-Commerce verzichtet, wie eine CRN-Studie vor einigen Wochen belegte.