Gesetzliche Aufbewahrungsfristen
Sechs Jahre für Handelsbriefe, Geschäftspapiere und Ähnliches, also für alle Unterlagen mit kaufmännischer und steuerlicher Bedeutung
Autor:Redaktion connect-professional • 25.5.2008 • ca. 0:05 Min
Zehn Jahre für Bilanzen, Inventare oder Rechnungen, also für alles, was gebucht wird
20 Jahre für alle Dokumente aus der Grundstückswirtschaft
30 Jahre für Patientenakten