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Gesetzliche Aufbewahrungsfristen

Sechs Jahre für Handelsbriefe, Geschäftspapiere und Ähnliches, also für alle Unterlagen mit kaufmännischer und steuerlicher Bedeutung

Autor:Redaktion connect-professional • 25.5.2008 • ca. 0:05 Min

Zehn Jahre für Bilanzen, Inventare oder Rechnungen, also für alles, was gebucht wird

20 Jahre für alle Dokumente aus der Grundstückswirtschaft

30 Jahre für Patientenakten