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Kostenpflichtige Warteschleifen

Schonzeit für Unternehmen bald vorbei

Empfindliche Bußgelder drohen Unternehmen, die ihre Hotlines nicht an die gesetzliche Regelung zu kostenlosen Warteschleifen angepasst haben. Zum 1. Juni 2013 müssen Warteschleifen kostenfrei sein. Sind sie es nicht, kann das sehr teuer werden.

Autor:Elke von Rekowski • 24.5.2013 • ca. 1:15 Min

Warteschleifen von Service-Hotlines müssen ab Juni 2013 kostenlos an sein (Foto: fotomek - Fotolia.com).

Die gesetzliche Regelung war im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes die in Kraft getreten und wurde anhand eines 2-Phasen-Modells umgesetzt. Nun läuft die Übergangsphase aus, in der nur maximal die ersten 120 Sekunden kostenfrei sein mussten. Warteschleifen müssen demnach vollkommen kostenfrei sein. Die Missachtung der gesetzlichen Vorgaben kann die Call Center-Betreiber teuer zu stehen kommen. Denn neben dem Verlust des Verbindungsentgeltes drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

Obwohl bereits viele Unternehmen frühzeitig reagiert und bereits in den vergangenen Monaten die Weichen für die Realisierung von Phase 2 gestellt haben, gilt das bei weitem nicht für alle Firmen. So sind sich viele Anbieter von Rufnummern nicht bewusst, dass überhaupt Handlungsbedarf besteht. So wird zum Beispiel bei kurzen Weiterleitungen wird fälschlicherweise davon ausgegangen, dass sie zulässig sind und in Rechnung gestellt werden dürfen. In jedem Fall sollten Unternehmen jetzt prüfen, ob die aktuelle Rufnummer - gegebenenfalls unter Nutzung zusätzlicher technischer Applikationen - beibehalten werden kann oder ob ein Wechsel in eine neue Rufnummerngasse sinnvoller ist. Hilfe bei dieser Aufgabe bietet unter anderem die mr. next id GmbH an. Das Unternehmen entwickelt Lösungen für Service-Rufnummern und hat mehrere Umsetzungsszenarien für die kostenlose Warteschleife konzipiert. So ist es laut dem Anbieter möglich, die gesetzeskonforme Implementierung der kostenlosen Warteschleife unter Berücksichtigung aller Aspekte auch noch innerhalb kurzer Zeit zu realisieren. »Die gesetzlichen Regelungen beseitigen fraglos ein Ärgernis des Verbrauchers, zumindest auf Kostenseite«, sagt Rechtsanwalt Alexander Ditscheid, Leiter Recht und Regulierung der mr. next id GmbH. Unabhängig von den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben komme es doch letztlich darauf an, dass der Anbieter einer kostenpflichtigen Rufnummer die Anliegen seines Teilnehmers ernst nimmt und eine adäquate Dienstleistung erbringe: »Schließlich ruft ein Teilnehmer immer noch an, um einen Service zu erhalten und keine kostenlose Warteschleife«.