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Das ist neu in 2008

Auch Anfang 2008 müssen sich Verbraucher wie Unternehmen wieder auf einige gesetzliche Änderungen einstellen. Zu den wichtigsten Neuerungen für die ITK-Branche zählt die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung für TK-Anbieter und das neue Urheberrecht.

Autor:Samba Schulte • 3.1.2008 • ca. 0:25 Min

Vorsicht: Big Brother hört zu - meint jedenfalls der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

Laut des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) müssen TK-Anbieter mit Beginn des neuen Jahres die Verbindungsdaten aller Telefongespräche im Festnetz und im Mobilfunk für sechs Monate speichern. Neben einer Aufzeichnung der Gespräche selbst müssen auch Rufnummern, Dauer der Telefonate und die Standortdaten der Handys archiviert werden. Die Daten sollen den Ermittlungsbehörden zur Prävention und Verfolgung von Straftaten dienen.

Durch die Vorratsdatenspeicherung sollen nach Berechnungen des Verbandes auf die Unternehmen einmalige Kosten in Höhe von 75 Millionen Euro für den Aufbau der entsprechenden Infrastruktur und laufende Kosten in zweistelliger Millionenhöhe pro Jahr entstehen. Bitkom fordert, die Anbieter für diese Leistungen zu entschädigen.