Änderungen bei Urheberrecht und Unternehmenssteuer
- Das ist neu in 2008
- Änderungen bei Urheberrecht und Unternehmenssteuer
- Neu erlaubt: Sowohl »Handy-Parken« als auch »Handy-Blocker«
Zudem tritt zum 1. Januar 2008 das neue Urheberrecht in Kraft. Ein Schwerpunkt ist die Novellierung des Abgabensystems für Aufzeichnungsgeräte und Speichermedien. So sind zukünftig alle Geräte und Speichermedien vergütungspflichtig, die für legale Vervielfältigungen genutzt werden. Zudem gibt der Gesetzgeber den Beteiligten, den Verwertungsgesellschaften und den Industrieverbänden, statt gesetzlich genau festgelegten Abgaben zukünftig nur noch einen verbindlichen Rahmen für die Vergütungshöhe vor. Sie soll sich nach dem tatsächlichen Ausmaß der Nutzung bemessen, in dem Geräte und Speichermedien typischer Weise für erlaubte Vervielfältigungen genutzt werden. Dies sei durch empirische Marktuntersuchungen zu ermitteln.
Durch die Unternehmensteuerreform sinken ebenfalls zum 1. Januar 2008 die Steuersätze für Unternehmen von durchschnittlich 38,6 Prozent auf 29,8 Prozent. Wie die Bitkom kritisch anmerkt, erkauft der Gesetzgeber die geringeren Steuersätze allerdings mit einer Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlage. Dabei treffe die ITK-Industrie vor allem die Senkung der Betragsgrenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf 150 Euro und die anteilige Hinzurechnung von Lizenzgebühren bei der Gewerbesteuer – zum Beispiel für Software.