Neu erlaubt: Sowohl »Handy-Parken« als auch »Handy-Blocker«
- Das ist neu in 2008
- Änderungen bei Urheberrecht und Unternehmenssteuer
- Neu erlaubt: Sowohl »Handy-Parken« als auch »Handy-Blocker«
Zudem wird im Neuen Jahr das »Handy-Parken offiziell eingeführt. Nach einem erfolgreichen zweijährigen Feldversuch in 15 Städten können Autofahrer nach erfolgreicher Internetregistrierung zu Beginn und am Ende ihrer Parkzeit von ihrem Mobiltelefon eine Servicenummer anrufen. Die Parkgebühren sollen dann monatlich minutengenau vom Konto abgebucht werden. Das neue Verfahren wird ab Februar zuerst in Köln und Hamburg eingeführt, Potsdam und Berlin folgen im März und April 2008. Zudem führen mehrere Bundesländer in diesem Jahr gesetzliche Regelungen ein, die es den Justizbehörden erlauben, in Gefängnissen unerlaubte Handy-Gespräche der Insassen zu verhindern. Dabei sollen sogenannte Mobilfunkblocker ein Störsignal erzeugen, das die Signale der Handynetze überlagert und so ein künstliches Funkloch erzeugt. Bitkom kritisiert die Pläne vor allem, weil eine punktgenaue Abgrenzung der Störfelder technisch kaum möglich erscheint und die Handy-Blocker wohl auch den Mobilfunkverkehr außerhalb des Gefängnisareals beeinträchtigen werden.
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