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Gericht urteilt: Keine Rundfunkgebühr für PCs

Herbe Schlappe für GEZ

Die Erhebung von Rundfunkgebühren für die private Nutzung internetfähiger PCs ist nicht in jedem Fall zulässig. Das Verwaltungsgericht Münster hat mit diesem Urteil einem Studenten Recht gegeben, der sich juristisch gegen den GEZ-Gebührenbescheid zur Wehr gesetzt hatte.

Autor:Joachim Gartz • 9.10.2008 • ca. 0:30 Min

Inhalt
  1. Herbe Schlappe für GEZ
  2. David siegt gegen Goliath

Laut dem Gerichtsentscheid des Verwaltungsgerichts Münster sind Privatpersonen nicht mehr automatisch gebührenpflichtig, nur weil sie einen internetfähigen Computer besitzen, mit dem potentiell Rundfunkprogramme empfangen werden können. Ein Student hatte geklagt und Recht bekommen. Die Richter hoben damit den Gebührenbescheid des WDR auf, der seit Januar 2007 in Kraft ist. Die monatlich erhobene Gebühr in Höhe von 5,52 Euro ist damit hinfällig.

Der Student, der weder ein Radio noch einen TV-Gerät besitzt, gab an, seinen PC mit Internetzugang nicht zum Rundfunkempfang zu nutzen. Deshalb hatte er sich geweigert, dem WDR die geforderten GEZ-Gebühren zu bezahlen. Nach Meinung des Klägers könne bei fast universell nutzbaren elektronischen Geräten kein Anspruch auf allgemeine Gebührenpflicht bestehen, nur weil mit diesen theoretisch auch Rundfunkprogramme empfangen werden können.