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Abgabe könnte rückwirkend zum Jahresende gelten

IT-Branche protestiert gegen Festplatten-Abgabe

Das Urheberrecht belastet die IT-Branche mit neuen Abgaben: Jetzt droht eine Pauschale für externe und interne Festplatten. Gestritten wird nur noch über die Höhe der Gebühr. Hersteller und Distributoren protestieren scharf gegen die geplante Ausweitung. Heikel: Es wurden noch keine Rückstellungen gebildet.

Autor:Joachim Gartz • 16.5.2008 • ca. 1:15 Min

Inhalt
  1. IT-Branche protestiert gegen Festplatten-Abgabe
  2. Widerstand in der IT-Branche
  3. Übersicht

Das neue, seit Anfang 2008 geltende Urheberrecht wird zu weiteren massiven Belastungen führen: Neben den bereits bestehenden Abgaben auf Multifunktionsgeräte, MP3-Player und Drucker will die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) künftig auch die Hersteller von internen und externen Festplatten zur Kasse bitten. Und diesmal könnte es richtig teuer werden, da die jetzt von der Bundesregierung vorgesehene Regelung reichlich Interpretationsspielraum zulässt. So ist nur noch von einer im Verhältnis zum Gerätepreis angemessenen Vergütung die Rede. »Die Hersteller und Importeure von Festplatten, die in nennenswertem Umfang zu privaten Zwecken genutzt werden, sind nach dem neuen Urhebergesetz zu einer Vergütung verpflichtet«, bestätigt Susanne Dehmel, Bereichsleiterin gewerblicher Rechtsschutz beim Bitkom. Der Branchenverband kritisiert die geplante Abgabe auf Festplatten scharf: Pauschalabgaben auf Geräte wie Computer, MP3-Player oder IT-Komponenten dürften keinesfalls ausgedehnt werden. Im digitalen Zeitalter seien andere Wege der individuellen Vergütung problemlos realisierbar: »Wer bei iTunes einen Song herunterlädt, zahlt direkt. Warum sollte dann zusätzlich noch eine Abgabe für das Gerät erhoben werden«, fragt sich die Bitkom- Sprecherin.

Bei Festplatten laufen derzeit – ebenso wie bei Flash-Speichern – die Verhandlungen über die Höhe der geplanten Abgabe, die sogar rückwirkend ab dem 1. Januar 2008 in Kraft treten könnte. Falls sich die Parteien schnell einigen sollten, könnten die Abgaben jedoch bereits ab Anfang 2009 fällig werden. Doch auch bei den bisher geltenden Abgaben drohen den Herstellern neue Belastungen, da die Gesamtverträge für MP3-Player, die bisher bei 2,56 Euro pro Gerät lagen, bereits von der ZPÜ gekündigt sind. In Zukunft will die Zentralstelle für private Überspielungsrechte mehr Geld von den Herstellern, die angesichts ohnehin äußerst geringer Margen, die höhere Belastung voraussichtlich an die Endkunden in Form von höheren Gerätepreisen weitergeben werden müssen.