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Abgabe könnte rückwirkend zum Jahresende gelten

Widerstand in der IT-Branche

Autor:Joachim Gartz • 16.5.2008 • ca. 1:20 Min

Inhalt
  1. IT-Branche protestiert gegen Festplatten-Abgabe
  2. Widerstand in der IT-Branche
  3. Übersicht

Pikant: Die ZPÜ fordert die Hersteller und Importeure von Festplatten bereits jetzt dazu auf, Rücklagen zu bilden. »Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie gesetzlich verpflichtet sein können, Rückstellungen zu bilden«, so der ZPÜ in einem offenen Brief an die Hersteller. Darüber hinaus wird der Kreis von vergütungspflichtigen Geräten kontinuierlich ausgeweitet. Neben Festplatten fordert die Rechteverwertungsgesellschaft auch Abgaben auf Blu-ray- Rohlinge, Speicherkarten und USB-Sticks. Die Höhe der Vergütung für diese Geräte wird erst nach Abschluss der Gesamtvertragsverhandlungen mit den Verbänden oder nach einer entsprechenden juristischen Entscheidung festgelegt werden.

Die IT-Branche protestiert geschlossen gegen den erneuten Versuch, IT-Produkte mit Abgaben zu belegen: »Wir sind gegen die Urheberrechtsabgabe im Allgemeinen und dann natürlich vor allem auch gegen die Höhe und schließlich auch gegen eine rückwirkende Erhebung. Rückstellungen haben wir noch nicht gebildet«, so Christian Oeschger, Country Manager DACH bei La Cie. Auch der Festplattenhersteller Western Digital kritisiert eine pauschal erhobene Abgabe: »Es wäre besser, digitale Inhalte mit einem Digital Rights Management auszustatten. Eine Abgabe auf Festplatten ist unfair gegenüber den Endkunden, die möglicherweise gezwungen werden, im Ausland günstigere Produkte zu erwerben«, erklärt Didier Trassaert, Senior Director branded Products bei Western Digital, gegenüber Computer Reseller News.

Aber auch die Distributoren können die geplante Auflage für Festplatten nicht nachvollziehen. Björn Siewert, Geschäftsführer vomKomponenten-Grossisten Siewert & Kau, sieht dadurch den Graumarkt wachsen: »Eine Pauschalabgabe führt ganz klar zu einer innereuropäischen Wettbewerbsverzerrung. In Holland fallen zum Beispiel keine Urheberrechtsabgaben an. Kleinere Händler werden dann vermutlich die Ware im Nachbarland auf dem Graumarkt erwerben, um die Abgabe zu umgehen.« Ähnlicher Meinung ist auch Jochen Bless, Bereichsleiter Produktmarketing beim Broadliner Actebis Peacock: »Das Werk sollte geschützt werden, aber es sollte nicht derjenige belastet werden, der die Kopiermedien herstellt.«

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